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Spaß mit dem Data-Act – Eine Einführung

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Henry Krasemann Video: https://youtu.be/Cy7wA1EQIlw „Ist der Data Act eine der langweiligsten Gesetzeswerke der EU und was hat das mit meiner Kaffeemaschine zu tun?“ werden Sie sich wahrscheinlich gerade nicht fragen. Aber sie könnten sich das Fragen. Und hinsichtlich der zweiten Frage kann ich schonmal spoilern: Wahrscheinlich gar nichts. Und ob der Data Act langweilig ist? Ich versuche mein Bestes zu geben, hier keine Langeweile aufkommen zu lassen. Tatsächlich kann der Data Act auch Ihr Leben verändern und ein wenig vielfältiger machen. Vielleicht … Der Data Act heißt auf Deutsch Datenverordnung. Und da das nach so ziemlich allem klingt, sagt jeder nur Data Act. Das hört sich gleich viel weltmännischer an und ist erst recht meilenweit besser als der Langtitel „Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“. Die Idee des Data Acts ist es, uns Menschen – zumindest denen in Europa – ein wenig Souveränität über die von ihnen erschaffenen Daten zurückzugeben. Dafür reicht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht aus. Die kümmert sich um Ihre und meine personenbezogenen Daten. Der Data Act geht weiter und dahin, wo es weh tut. Vielleicht nicht direkt in den brühheißen Kaffee, aber doch dahin, wo Firmen die Informationen verstecken, die die Menschen selbst geschaffen haben. Und ja, es kann auch eine Kaffeemaschine betreffen. Doch muss es dann schon eine vernetzte Kaffeemaschine sein, die sich mit Cloud und App verbindet. Das Standardmodell von Mitropa lässt die EU in Ruhe. Kurz gesagt, wenn wir Menschen in der EU moderne vernetzte Technik nutzen, dann fallen dabei Daten an. Wie konfigurieren wir diese Geräte, wie, wann, wo nutzen wir sie und was messen sie z. B. an unserem Handgelenk, in der Hosentasche oder auf dem Dach. Angeber sagen dazu „Internet of Things“ oder noch größere Angeber hauchen einem nur ein „IoT“ auf der Party ins Ohr. Unangenehm. Aber richtig. Wir vernetzten inzwischen nicht nur Computer, sondern auch Handys, Smartwatches, Autos, Solaranlagen und ja, manchmal auch ganz hippe Kaffeemaschinen und Kühlschränke. Ich habe tatsächlich so einen Kaffeevollautomaten. Wie oft ich die App dazu genutzt habe, mir meinen ganz individuellen Kaffee einzustellen? Einmal zum Testen. Dann habe ich festgestellt, dass die Standardeinstellung für Espresso mir völlig ausreicht. Ich bin bei Kaffee eher einfach gestrickt. Aber verlassen wir dieses Einzelschicksal und kommen zurück zum Data Act. Der Data Act will nun, dass die Firmen von diesen Geräten mit uns Nutzern über die Verwendung der Daten Lizenzverträge abschließen. Auch sollen wir Zugriff erhalten und anweisen können, dass diese Daten zu einem anderen Anbieter übertragen werden. Die Wirtschaft soll davon profitieren. Und ich davon, dass ich mit meinen Daten von meiner De‘Longhi zu Jura wechseln kann. Oder sogar (das ist tatsächlich geregelt) beide Kaffeemaschinen parallel betreiben kann. Crazy Shit. Sinn des Data Acts ist es damit zwar auch, dass wir Menschen die Kontrolle über die von uns z. B. durch Nutzung von Geräten geschaffenen Daten zurückerhalten. Ziel ist es aber auch, dass die Wirtschaft angekurbelt wird, indem sie auch diese Daten erhalten kann – wenn ich es möchte. Und dann verdient nicht nur der Hersteller des Geräts und Betreiber der ursprünglichen Cloud Geld, sondern auch noch ein anderer Dienstleister. Datenbasierte Wertschöpfung nennt sich das. Läuft also in der EU. Obwohl, braucht es für Wertschöpfung nicht auch einen, bei dem geschöpft wird? Aber wir kommen vom Thema ab. In Kraft getreten ist der Data Act am 11. Januar 2024 und gilt nun seit dem 12. September 2025. Da es eine Verordnung ist und nicht nur eine Richtlinie, gilt sie ab diesem Tag auch direkt und ohne dass da der deutsche Gesetzgeber noch eingreifen muss. Der darf allenfalls noch zu bestimmten Ausgestaltungen wie der Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde ran. Schade, dass so ein Data Act immer so plötzlich kommt. Da war leider bisher noch keine Zeit, die deutschen Zusatzregeln zu erlassen (Stand September 2025). Aber der Act gilt natürlich trotzdem. Beschwerdeformulare gibt es nun sowohl bei der Bundesnetzagentur und vielen Landesdatenschutzbeauftragten. Sie haben die Wahl. Und noch ein Blick in die Zukunft in einem Jahr: Ab 12. September 2026 müssen Produkte, die ab diesem Tag auf dem Markt der EU platziert werden, die Datenbereitstellung bereits in ihrem Entwurf berücksichtigt haben – also „by Design“. Solche Regelungen haben bekanntlich schon bei „Datenschutz by Design“ in der DSGVO grandios funktioniert – nicht … Themen des Data Acts sind neben Datenzugang und Datennutzung auch die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, Anbieterwechsel, Interoperabilität, Datenzugang von öffentlichen Stellen und mehr. Im Zentrum stehen vernetzte ...
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