Netto oder Brutto - Was ist eine Nettopolice?
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OLG Brandenburg, Urteil vom 1.7.2025 – 6 U 62/24
Das OLG hat hier entschieden, dass der Kläger keinenAnspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vergütungen im Zusammenhang mit derVermittlung einer Nettopolice hat, da die Vergütungsvereinbarung zwischen demKläger und der Beklagten wirksam ist und kein Widerrufsrecht besteht. Nachhöchstrichterlicher Rechtsprechung können Versicherungsvermittler mit ihrenKunden wirksam vereinbaren, dass der Kunde bei der Vermittlung einesVersicherungsvertrags mit Nettopolice eine Vergütung zu zahlen hat, die auchbei Kündigung des Versicherungsvertrags weiter zu zahlen ist. Die Beklagte hatden Kläger ordnungsgemäß darüber informiert, dass die Vergütungsvereinbarungunabhängig vom Versicherungsvertrag besteht und bei dessen vorzeitigerBeendigung weiterhin wirtschaftliche Nachteile entstehen können. EinWiderrufsrecht des Klägers besteht nicht, da die Widerrufsfrist von 14 Tagenbereits abgelaufen war und die Beklagte den Kläger ordnungsgemäß über dasWiderrufsrecht belehrt hat. Auch ein gesetzliches oder vertraglichesKündigungsrecht steht dem Kläger nicht zu.
JohannsenRechtsanwälte
HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht