Folge 6 - Heimliches fernsehen und verbotene Musik
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Ben und Mia können sich nicht einigen, was sie sich anschauen wollen. Opa erinnert sich: Als Kind durfte er das Sandmännchen im DDR-Fernsehen schauen. Aber Pippi Langstrumpf musste er heimlich gucken, denn das lief im Westfernsehen – und das war eigentlich verboten. Für Ben und Mia klingt das verrückt. Sie wollen mehr wissen!
Die Geschwister treffen wieder Katharina, die Historikerin. Sie erklärt ihnen, dass die DDR-Regierung genau bestimmte, was im Fernsehen gezeigt werden durfte. Es sollte nur das zu sehen sein, was zu den Vorstellungen des Staates passte. Trotzdem schauten viele Menschen heimlich die Sender aus Westdeutschland. Dort gab es andere Filme sowie spannendere Serien und Nachrichten, die nicht von der DDR-Regierung kontrolliert wurden. Mit der Musik war es ähnlich.
So erfahren Ben und Mia, dass selbst Fernsehen und Musik in der DDR nicht frei waren, sondern von der Regierung kontrolliert wurden.
Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Begleitmaterialien mit Quiz und Rätseln zum Podcast gibt es auf www.zeitreise-ddr.de.
Foto (Cover Episode): CC-BY-SA 3.0 / Wikimedia Commons, Bundesarchiv, Bild 183-H0812-0031-001