Folge 109: Diese DFB-Regel ist doch krank copertina

Folge 109: Diese DFB-Regel ist doch krank

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Am vergangenen Wochenende musste in der Frauen-Bundesliga das Spiel zwischen Werder Bremen und Hoffenheim abgesagt werden. Der Grund: eine heftige Krankheitswelle bei den Hanseatinnen. In der DFB-Pressemitteilung hieß es dann: „Werder Bremen hatte kurzfristig am Spieltag von seinem Recht auf Spielabsetzung gemäß §15 der Durchführungsbestimmungen der DFB-Spielordnung Gebrauch gemacht.“ Almuth beleuchtet diesen Paragrafen etwas genauer. Denn es sind eine ganze Menge an Bedingungen nötig, um davon Gebrauch zu machen. Wenngleich es sich bei einer derartigen Spielabsage um eine Ausnahme handelt, wie Roman betont, gab es – etwa während der Coronapandemie – auch schon Fälle, in denen Teams trotzdem antreten mussten. Weil etwa anderweitig verletzte Spieler oder Profis, die gesperrt sind, diesem Teil der Spielordnung nach kurioserweise als spielfähig gelten. „Für den Profifußball ist das überhaupt nicht zeitgemäß und man wird ihn ändern oder präziser fassen müssen, um die Integrität des Wettbewerbs zu wahren“, so Almuths These der Woche. ARD-Gast in dieser Folge ist Luise Kropff und sie erinnert an den Fall Fortuna Düsseldorf: Während Corona mussten die Rheinländer gegen den SC Paderborn antreten, obwohl es viele erkrankte Spieler gab; dann hing alles an Jamil Siebert, damaliger Verteidiger der Fortuna, dessen Oberschenkelverletzung eine sporttypische Verletzung war und er daher nach geltendem §15 als einsatzfähig deklariert wurde. Sachen gibt's, die gibt's gar nicht ...
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