Die Landeskartellbehörde NRW und die Wasserwirtschaft – Wasserkonzessionsverträge, Trinkbrunnen, Funkwasserzähler copertina

Die Landeskartellbehörde NRW und die Wasserwirtschaft – Wasserkonzessionsverträge, Trinkbrunnen, Funkwasserzähler

Die Landeskartellbehörde NRW und die Wasserwirtschaft – Wasserkonzessionsverträge, Trinkbrunnen, Funkwasserzähler

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Interview mit Gabriele Krater, Referatsleiterin für Energie- und Energiekartellrecht im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Neben dem bei Wasserversorgungsunternehmen mit Vorsicht gehandhabten Thema der Wasserpreise und Anpassung derselben beschäftigt sich eine Landeskartellbehörde auch mit anderen Themen in der Wasserwirtschaft, manchmal mehr klassisch mit Konzessionsverträgen und manchmal schlicht anlassbezogen beispielsweise bei gesetzlichen Änderungen. Wasserkonzessionsverträge – Ausschreibung, Anmeldung, Inhalte (Hinweise hierzu auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)  Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Trinkwasserbrunnen künftig Teil der öffentlichen Wasserversorgung?  Einbau und Verwendung von Funkwasserzählern  Tarifgestaltung und weitere Themen der Zukunft
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